Die außerordentliche Mitgliedschaft ist allen Ausbildungsteilnehmer:innen, Freund:innen und Interessierten der Existenzanalyse und Logotherapie offen. Die vielfältige Zusammensetzung des Mitgliederkreises ist ein Kernanliegen der GLE Ö. 

Die ordentlichen Mitglieder haben eine vollständige Ausbildung in Logotherapie und Existenzanalyse in einer von der Gesellschaft anerkannten Ausbildungsstätte abgeschlossen. Sie haben Stimmrecht in der Generalversammlung sowie das aktive und passive Wahlrecht. 

Eine Mitgliedschaft ist für Ausbildungsteilnehmer:innen nicht verpflichtend. Der im Rahmen der Ausbildung jährlich eingehobene Verwaltungsbeitrag ab 2023 in der Höhe von € 80,- entfällt im Falle einer außerordentlichen Mitgliedschaft bei der GLE Ö. 

Was beinhaltet die Mitgliedschaft?

  • Gratisbezug der Fachzeitschrift "Existenzanalyse" in Onlineversion (zweimal jährlich)
  • Ermäßigungen bei den Tagungen und Fortbildungsveranstaltungen der GLE
  • Regelmäßige Informationen über Tätigkeiten des Vereins, aktuelle Fortbildungen, berufspolitische Entwicklungen und andere berufsspezifische Belange
  • Zulassung zur Mitgliederversammlung
  • Unterstützung in strittigen Angelegenheiten durch die Schlichtungsstelle der GLE Ö
  • Mitspracherecht bei der Tagungsplanung (Themenwahl, Termine, Ort) und Themenauswahl der Zeitschrift
  • Benützungsmöglichkeit der Bibliothek (in Wien) mit Fernleihe (Zusendung zum Selbstkostenpreis) und Audiothek
  • E-Mail-Adresse kostenlos verlinkt zur eignen E-Mail-Adresse
  • Homepage-Eintrag kostenlos, in die Therapeut:innen-/Berater:innen-Liste, nach Abschluss bzw. im Supervisions-Stadium
  • Benützungsrecht des GLE-Logos für die Visitenkarte, nach Abschluss bzw. im Supervisions-Stadium

Mitgliedsbeitrag 2023

Mitgliedsbeitrag

  • Jahresbeitrag für außerordentliche Mitgliedschaft € 104,-. 
  • Jahresbeitrag für ordentliche Mitgliedschaft € 155,-. 

Mitglied werden

Beendigung der Mitgliedschaft

Eine Kündigung der Mitgliedschaft kann jederzeit eingebracht werden. Sie muss dem Vorstand durch ein formloses Schreiben erklärt werden und ist mit Ende des Kalenderjahres wirksam.