Praktikum

Das Praktikum nach PthG § 6, Abs. 2 im Ausmaß von 550 Stunden hat einen klinischen Schwerpunkt (mind. 150 Stunden), bei dem psychiatrischen Erfahrungen gemacht werden sollen. Die Praktikumssupervision (30 Stunden) muss fachspezifisch bei den Lehrbefugten der GLE absolviert werden und die gesamte Praktikumszeit abdecken.

Selbsterfahrung

Die Selbsterfahrung (insgesamt mind. 295 Stunden) erfolgt zum einen während der Seminare als existentielle Gruppenselbsterfahrung (ca. 245 Stunden) in der Großgruppe und in Kleingruppen, zum anderen als begleitende Einzelselbsterfahrung (mindestens 50 Stunden). Für die Einzelselbsterfahrung gilt als Hauptkriterium für den Abschluss ein freier und sorgsamer Umgang mit sich selbst, der in kritischer Selbstdistanz und guter Selbstannahme beruht.

Abschluss der Grundausbildung (1. Abschnitt der Ausbildung)

Über den ersten Abschnitt (Grundausbildung) ist eine mehrstündige, schriftliche Prüfung über die theoretischen Grundlagen der Existenzanalyse abzulegen.

Supervisionstadium 1

Voraussetzungen für Supervisionsstadium 1 (Ermächtigung für existenzanalytische Psychotherapie existentieller und motivationaler Probleme unter Supervision)

  • erfolgreicher Abschluss der Grundausbildung
  • mindestens 30 Stunden Einzelselbsterfahrung
  • mindestens 370 Stunden des Praktikums sowie ca. 20 Stunden Praktikumssupervision
  • Freigabe durch die Lehrtherapeut:innen

Abschluss des klinischen Teils (2. Abschnitt der Ausbildung)

Am Ende des zweiten Abschnittes ist eine mehrstündige, schriftliche Prüfung über die klinischen und methodischen Bereiche und die Anwendung anhand von Fallbeispielen abzulegen.

Supervisionsstadium 2

Voraussetzung für Supervisionstadium 2:

  • Erfolgreicher Abschluss des klinischen Teils
  • Freigabe durch die Kursleitung

Abschluss des Supervisionsteils (3.Abschnitt der Ausbildung)

Für den erfolgreichen Abschluss der Supervision sind neben den formalen Kriterien mit mindestens 150 Stunden Einzel- und Gruppensupervisionen mindestens 5 Therapieverläufe mehrfach zu supervidieren und 5 Themensupervisionen durchzuführen.

Das Supervisionsstadium darf 7 Jahre nicht übersteigen. Dies soll gewährleisten, dass die Praxis in einer realistischen Anbindung an die Theorie/Selbsterfahrung absolviert wird. Zugleich soll die Regelung verhindern, dass unter dem Deckmantel "Supervision" Therapie ohne Abschluss der Ausbildung beliebig lange gemacht werden kann.

Abschlussarbeit

Es gibt folgende Varianten:

  • Eine Abschlussarbeit von mindestens 30 Seiten Umfang. Das Thema kann frei, aber in Abstimmung mit den Ausbildner:innen gewählt werden, und kann ein theoretisches, praktisches oder gemischtes Thema sein.
  • Eine Forschungsabschlussarbeit. Bei dieser Abschlussarbeit untersuchen die AusbildungskandidatInnen ihre eigenen Supervisionsfälle. Diese Form der Abschlussarbeit geschieht in enger Zusammenarbeit mit dem Forschungsteam.
  • Eine Projektarbeit mit Prüfung